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Hinweisgeberschutz

Ombudsstelle im Bistum Münster

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.

Anschreiben von Generalvikar Dr. Winterkamp zum Hinweisgeberschutzgesetz
Zur Seite Hinweisgeberschutz auf der Bistumswebsite
Direktlink zum anonymen Hinweisgeberportal

Ihre Ansprechpartnerin

Michaela Kasper
Ombudsperson

Fon 0251 495-6644
ombudsstelle(at)bistum-muenster.de